24.03.-28.03.2025 | ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) Clar
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf
AS12-2503241 Verfügbar
Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein BEM durchzuführen. Ziele sind die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern.
BEM ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten.
Die Arbeitsgerichte haben verbindliche Verfahrenspflichten zur Umsetzung des BEM, zum Schutz von (Gesundheits-)Daten und zur Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des BEM-Verfahrens. Checklisten und beispielhafte Regelungen aus Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt, die Struktur und Durchführung eines BEM-Gesprächs wird erläutert.