14.04.-16.04.2025 | Tagungshotel Alpenblick

Desk Sharing: Rechtliche Voraussetzungen und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

AS12-2504141     Verfügbar


Bei Desk Sharing teilen sich mehrere Arbeitnehmer*innen einen Schreibtisch bzw. einen Arbeitsplatz. Diese Arbeitsform gewinnt immer mehr an Bedeutung, denn die Digitalisierung ermöglicht die Arbeit an wechselnden Orten und macht eine feste Bindung an einen Arbeitsplatz oder standardisierte Arbeitszeiten überflüssig. Zum anderen ist auch die verstärkte Nutzung des Homeoffice in der Corona-Krise für die Entwicklung ursächlich.

Verbunden mit der Einführung von Desk Sharing ist häufig das Ziel, individuell eingerichtete Einzelarbeitsplätze zu reduzieren. Das wird oft als nachteilig empfunden. Notwendigerweise müssen auch Buchungssysteme vorgehalten werden, um Beschäftigten das Einbuchen an einen Arbeitsplatz von unterwegs zu ermöglichen. Neue IT-Module werden eingesetzt, Open- oder Multi-Space-Büros verursachen Belastungen, z.B. aufgrund des hohen Geräuschpegels . Notwendig ist auch eine Clean-Desk-Policy, welche die Arbeitnehmer*innen verpflichtet, den Arbeitsplatz vor dem Verlassen des Büros für andere nutzbar zu machen.

Was sollte ein an den Interessen der Beschäftigten orientiertes Konzept zur Einführung von Desk Sharing beinhalten? Welche arbeitsrechtlichen, arbeitsschutz-, hygieneschutz- oder datenschutzrechtlichen Vorschriften müssen beachtet werden? In welchen Umfang und aufgrund welcher Beteiligungsrechte ist die gesetzliche Interessenvertretung vor der Einführung von Desk Sharing zu beteiligen?

Im Seminar werden diese Fragen beantwortet, aktuelle Rechtsprechung vorgestellt, Erfahrungen ausgetauscht, Vor- und Nachteile aus Sicht der Beschäftigten diskutiert und mögliche Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Einführung von Desk Sharing erarbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Überblick: Für Desk Sharing relevante Vorschriften und Schutzregelungen
  • Arbeits- und Einsatzformen, Definitionen (zugewiesene Tische oder Team-/Gruppenbereiche), Open Space, Multi Space, Clean-Desk-Policy usw.
  • Umfang des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers bei der Einführung und Anordnung von Desk Sharing (Frage der Versetzung der Beschäftigten)
  • Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (u.a. Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Pflichten des Arbeitgebers, Maßnahmen zum Schutz vor zusätzlicher Belastung der Beschäftigten)
  • Auswirkungen auf die Arbeit im Homeoffice, auf mobile oder Telearbeit
  • Einführung von Desk Sharing als Önderung der Arbeitsorganisation, Betriebsänderung
  • Beteiligungs- und Beratungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung (u.a. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten, Fragen bei Maßnahmen zum Gesundheits- und Datenschutz, der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Einführung neuer Arbeitsmethoden usw.)
  • Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung



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 03.03.-05.03.2025ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) ClarZum Termin    


 26.05.-28.05.2025IntercityHotel Berlin OstbahnhofZum Termin    


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