16.09.-17.09.2025 | Amedia Hotel Dresden Elbpromenade
Die „BEM-Akte”
Vorschriften und Rechtsprechung zum Schutz der Gesundheitsdaten der Beschäftigten im BEM-Verfahren
AS12-2509162 Verfügbar
Die Digitalisierung und vermeintliche „Optimierung” von Prozessen der strategischen Personalplanung durch Analysetools berühren auch das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zunehmend werden Durchführung, Maßnahmenplanung und getroffene Vereinbarungen in einer elektronischen „BEM-Akte” dokumentiert. Die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.
Ziel des Seminars ist u.a. die Klärung folgender Fragen: Was muss aufgrund von Datenschutzvorschriften beim Führen von „BEM-Akten” berücksichtigt werden? Wer darf die „BEM-Akte” führen, wer hat Zugriffsrechte? Wie lange dürfen die Inhalte aufbewahrt werden? Dürfen die Inhalte vom Arbeitgeber zu Profiling-Maßnahmen verwendet werden? Wie kann die gesetzliche Interessenvertretung die Beschäftigten und deren personenbezogene Daten schützen, die im Verlauf des BEM-Verfahrens erhoben und gespeichert werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick: DSGVO und BDSG; Auswirkungen auf den Umgang mit der „BEM-Akte”
- Begriffsbestimmung: Personenbezogene Daten, Einwilligung, Verarbeitung, Profiling, Datensparsamkeit usw.
- Form der „BEM-Akte” (Papier oder digital), Inhalte und mögliche Fristen zur Vernichtung
- Führung der „BEM-Akte”: Zugriffsberechtigte und Zuständigkeiten
- Mögliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten der Beschäftigten in der „BEM-Akte”
- Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Schutz personenbezogener Daten in der „BEM-Akte”
- Ziele, Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung