23.09.-25.09.2025 | Best Western Plus Delta Park Hotel
Betriebliches Eingliederungsmanagement aktuell: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
AS12-2509231 Verfügbar
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2004 in das Sozialgesetzbuch IX aufgenommen und enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Verfahren zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Gesundheitsprävention durchzuführen.
Seit dem Inkrafttreten der Regelungen zum BEM in § 167 Abs. 2 SGB IX ist viel Rechtsprechung zur Umsetzung, zu Verfahrenspflichten sowie zum Datenschutz, aber auch zu den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung ergangen. Auch Langzeiterkrankungen wie z.B. LongCovid prägen die betriebliche Umsetzung des BEM.
Die Ausgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die betrieblichen Akteur*innen. Vor allem die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die präventiven Elemente in der betrieblichen Gesundheitspolitik zu stärken.
Im Seminar wird analysiert, welche Gestaltungsspielräume für Betriebs- und Personalräte bestehen sowie welche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention und zum Schutz der Beschäftigten möglich sind. Zudem erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entscheidungen aus den Bereichen Datenschutz, Gesundheitsprävention und Kündigungsschutz.