30.01.2025 | ver.di Bildung + Beratung gGmbH

Online-Seminar: Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

AS14-2501301     Verfügbar (Online)


Das „Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz” (BVaDiG) wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats am 05.07.2024 verabschiedet. Mit dem BVaDiG werden zahlreiche Neuregelungen in das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) aufgenommen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Modernisierung der dualen Berufsausbildung durch das BVaDiG. Die Umsetzung ist jetzt entscheidend. Daran sind auch die gesetzlichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Das Gesetz tritt zum 01.08.2024 in Kraft - mit Ausnahme der sogenannten Validierungsverfahren, die zum 01.01.2025 eingeführt werden.

Ziele der Gesetzesänderungen sind unter anderem, die Attraktivität der beruflichen Bildung für alle jungen Menschen zu steigern, den Herausforderungen der Digitalisierung stärker Rechnung zu tragen und die Inklusion von Menschen mit Behinderung in das duale Berufsbildungssystem zu verbessern.

Neu geregelt wurden im BBiG u.a. die Anrechnung der Pausenzeiten und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte auf die Berufsschulunterrichtszeiten, die Möglichkeit der Vermittlung von Ausbildungsinhalten als mobiles Lernen, die Verpflichtung zur kostenlosen Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Hard- und Software als Ausbildungsmittel u.v.m..

Im Online-Seminar werden die Neuregelungen im Detail und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis und die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen vorgestellt sowie Strategien und Handlungsmöglichkeiten für eine schnelle betriebliche Umsetzung aufgezeigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziele, die mit dem BVaDiG und der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verfolgt werden
  • Darstellung der Önderungen, u.a. Önderungen in der Abfassung des Ausbildungsvertrags, die Anrechnung der Pausenzeiten und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte auf die Berufsschulunterrichtszeiten, digitale mobile Ausbildung, virtuelle Teilnahme von Prüfenden, schriftliche oder elektronische Vorlage des Ausbildungsnachweises durch Auszubildende bei der Abschlussprüfung
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Förderung und Einrichtung von Maßnahmen der Berufsbildung und bei der Umsetzung der Neuregelungen des BVaDiG
  • Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung zur zügigen Umsetzung des BVaDiG durch den Arbeitgeber