01.09.-03.09.2025 | ver.di Bildungszentrum Mosbach
Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen
Digitalisierung mitgestalten
AS16-2509011 Verfügbar
Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel passiert: Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt und die damaligen Initiatoren sind nicht mehr im Gremium.
Insbesondere dann, wenn „alte” Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen bestehender Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichem) Social Media)
- Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
- Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
- Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Bitte bringen Sie Regelungsbeispiele aus Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Dienststelle zur Diskussion mit.