17.03.-21.03.2025 | ver.di Bildungszentrum "Das Bunte Haus"

#MeToo: Nein heißt Nein! (intensiv)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Schutzpflichten des Arbeitgebers und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung

AS18-2503172     Verfügbar


Die Verschärfung des Sexualstrafrechts und die MeToo-Debatte führen auch in der Arbeitswelt zu einer verstärkten Diskussion über das Ausmaß von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Betroffen sind Beschäftigte jeglichen Alters und Geschlechts. Vorbeugende Schutzmaßnahmen sind auch im betrieblichen Umfeld notwendig.

Im Seminar werden u.a. folgende Fragen geklärt: Sexuelle Belästigung und Gewalt - was ist das und was gehört dazu? Welche Formen und Ursachen gibt es? Was können Betroffene tun? Wie geht die gesetzliche Interessenvertretung mit Täter-Opfer-Umkehr um? Welche Pflichten und Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, welche Aufgaben hat die gesetzliche Interessenvertretung? Welche betrieblichen Präventionsstrategien und Schutzmaßnahmen gibt es? Wie kann eine Beschwerdestelle eingerichtet werden?

Weitere Inhalte des Seminars sind die Erarbeitung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Prävention sexueller Übergriffe und Belästigungen sowie Übungen zur Gesprächsführung mit Betroffenen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Sexuelle Belästigung: Definition, Häufigkeit und Verbreitung
  • Überblick: Sexualstrafrecht und Gewaltschutzgesetz – Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
  • Die Regelungen des AGG, bezogen auf den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Fürsorge- und Schutzpflichten des Arbeitgebers im Rahmen des AGG und der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Praxisbeispiele zu möglichen betrieblichen Präventionsstrategien in Bezug auf null Toleranz gegenüber sexueller Belästigung
  • Umgang mit Betroffenen, Verhalten in Gesprächen
  • Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle, Erarbeitung einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung