24.11.-28.11.2025 | Leipzig Marriott Hotel
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-VKA
AS19-2511241 Verfügbar
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-VKA und der Entgeltordnung. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung VKA sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um und lernen, spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und Ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-VKA. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats dargestellt.
Wir bieten branchenspezifische Seminare u.a. für gesetzliche Interessenvertretungen im Gesundheitswesen und Krankenhäuser an. Auf die Besonderheiten des Besonderen Teils Krankenhäuser können unsere Referent*innen in diesem Seminar nicht eingehen.