17.02.-21.02.2025 | ver.di-Bildungszentrum Mosbach

SBV plus: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen von Menschen mit Behinderung

AS22-2502171     Verfügbar


Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten zum Schutz und zum Nachteilsausgleich besondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Darüber hinaus hat die Schwerbehindertenvertretung gemäß des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) ein Anhörungsrecht bei allen Kündigungen von Beschäftigten mit Behinderung.

Im Seminar werden die Grundzüge des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung und die Präventionspflichten zum Erhalt der Beschäftigungsverhältnisse dargestellt. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber überhaupt Menschen mit Behinderung kündigen darf. Wie muss die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat die Schwerbehindertenvertretung, was ist alles zu beachten, und wie können die betroffenen Beschäftigten vor einer Kündigung geschützt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen und Rechtsquellen des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen
  • Präventionspflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kündigungen nach SGB IX
  • Voraussetzung für die Anhörungspflicht des Arbeitgebers nach § 178 SGB IX
  • Umfang der Anhörungspflichten zu den einzelnen Kündigungsgründen (verhaltens-, betriebs- und personenbedingt)
  • Zeitpunkt der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung – vor oder nach Zustimmung des Integrationsamts?
  • Reaktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
  • Bearbeitung von Fällen aus der Praxis



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 24.02.-28.02.2025ver.di Bildungs- und Tagungszentrum WalsrodeZum Termin    


 15.09.-19.09.2025Hotel Baseler HofZum Termin