26.05.-28.05.2025 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
SBV plus: Die Inklusionsvereinbarung
Grundlagen zur Erarbeitung einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung
AS22-2505261 Verfügbar
Die Schwerbehindertenvertretung besitzt nach dem SGB IX Handlungsmöglichkeiten, um ihre zentrale Aufgabe erfüllen zu können: Die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in den Betrieb bzw. die Dienststelle zu fördern (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Mit dem Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX kann sie deren Beschäftigungssituation verbessern, insbesondere mit Blick auf Stellenbesetzungen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Prävention. Hierfür besitzt die SBV sogar das Initiativrecht.
Unterstützung kommt auch vom Integrationsamt, das die Aufgabe des Moderators bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber, SBV, Personal-/Betriebsrat und Arbeitgeberbeauftragten hat.
Im Seminar lernen Sie zudem verschiedene Regelungsvarianten kennen, die für eine praxisgerechte Inklusionsvereinbarung in Frage kommen können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Inklusionsvereinbarung: Zweck, rechtlicher Status, Wirksamkeit
- Wer verhandelt die Inklusionsvereinbarung?
- Moderatorenaufgabe des Integrationsamts – verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
- Mögliche Regelungsinhalte, Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung
- Überblick: Personalplanung, Stellenbesetzung, behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen, Teilzeitarbeit, Prävention/BEM
- Etappen: Ist-Analyse, Ziele, Ausformulierung, Verhandlung, Abschluss
- Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
- Praktische Übung: Erstellen eines Entwurfs einer Inklusionsvereinbarung