10.02.-12.02.2025 | mainhaus Stadthotel Frankfurt
Workers for Future: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Umsetzung des LkSG
AS23-2502102 Verfügbar
Die wiederkehrenden Skandale um die verheerenden Arbeitsbedingungen in der Textilbranche oder Landwirtschaft in den Ländern des globalen Südens sind nur die prominentesten Beispiele. Gegen diese „Hauptsache-billig-Logik” haben die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards nur wenig Erfolg gehabt.
Deshalb hat die Bundesregierung das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten” (kurz: Lieferkettengesetz) verabschiedet. Damit sind große Unternehmen in Deutschland und ihre Zulieferer verpflichtet, ihrer menschen- und umweltrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten besser nachzukommen.
Dieses Gesetz berührt auch die Arbeit und die Rechte der gesetzlichen Interessenvertretungen, haben sie doch die Aufgabe, über die Einhaltung und Umsetzung geltender Gesetze und Verordnungen zu wachen. Sie müssen bei der betrieblichen Umsetzung des LkSG beteiligt werden, z.B. bei der Implementierung des Beschwerdeverfahrens oder von Kontrollmechanismen. Im Seminar werden die Ziele, Grundidee und Inhalte des LkSG, die damit verbundenen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsleitfäden usw. vorgestellt sowie die Handlungsoptionen für Betriebs- und Personalräte diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Menschenrechte, soziale Standards, Rolle von Unternehmen, internationale Regelungen
- Ziele und Grundidee des LkSG (u.a. Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und fairer Wettbewerb in den Lieferketten)
- Gliederung, Begriffe, Inhalte und Prinzipien des Lieferkettengesetzes
- Anwendungsbereich und Definitionen (eigener Geschäftsbereich, unmittelbare und mittelbare Zulieferer, geschützte Rechtspositionen)
- Reichweite und Umfang der unternehmerischen Verantwortung für die Lieferkette nach dem LkSG
- Was sind Menschenrechte im Sinne des LkSG? Grundlegende Menschenrechte, arbeitnehmer*innenbezogene Menschenrechte, Antidiskriminierung und Sozialstandards
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung (Beteiligungsrechte bei Beschwerdeverfahren, Qualifizierung der Beschäftigten, Einrichten von Kontrollmechanismen usw.)
- Rechte des Wirtschaftsausschusses bei Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Auswirkungen auf die Aufsichtsratstätigkeit (Überblick)