24.03.-26.03.2025 | Trip Inn Landhotel Bad Soden-Salmünster

Das erfolgreiche Monatsgespräch

AS31-2503242     Verfügbar


Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber bzw. die Dienststellenleitung mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.

Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.

Neben rechtlichen Kenntnissen ist für Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtliche Grundlagen des Monatsgesprächs
  • Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
  • Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
  • Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
  • Teilnahme Externer
  • Grundlagen der Gesprächsführung
  • Protokollierung der Gesprächsinhalte
  • Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch



zusätzliche Termine

Hier findest Du weitere Termine
von dieser Veranstaltung


 13.10.-15.10.2025Mercure Hotel Dortmund CentrumZum Termin