20.03.2025 | ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH

Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats in Einigungsstellen und Beschlussverfahren
Speziell für Rechtsanwält*innen und Fachanwält*innen für Arbeitsrecht

AS36-2503201     Verfügbar


Wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen den Betriebsparteien innerbetrieblich nicht aufgelöst werden können, stellt das Betriebsverfassungsgesetz mehrere Mechanismen der Konfliktlösung zur Verfügung. Sollen Gerichtsverfahren oder die Einigungsstelle effektiv eingesetzt werden, sind Überblick und Detailkenntnis der rechtlichen Berater gefragt.

Diese Fortbildung richtet sich an Anwält*innen, die Betriebsräte beraten und vertreten. Behandelt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die praktische Herangehensweise unter Berücksichtigung taktischer Erwägungen.

Wir wollen Erfahrungen für alle Teilnehmer*innen nutzbar machen, um die kollektive Interessenvertretung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Beschlussverfahren, Eilverfahren, Einigungsstelle – welches Verfahren für welches Ziel?
  • Ausgewählte Probleme des Beschlussverfahrens in der Hauptsache (zum Beispiel Antragstellung, Terminierung, Teil-Beschluss, Amtsermittlung, Individualansprüche, Beschlussfassung im Betriebsrat)
  • Ausgewählte Probleme des Eilverfahrens (zum Beispiel: vermeiden oder forcieren?, Antragstellung, Beweisaufnahme, eidesstattliche Versicherung, Kanzleiorganisatorisches)
  • Die Einigungsstelle: Anrufung, gerichtliches Einsetzungsverfahren, Ablauf in der Einigungsstelle, Möglichkeiten des Abschlusses
  • Nach der Einigungsstelle: Gerichtliche Streitigkeiten um den Spruch

Referent*innen: Dr. Julian Richter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator und Mitautor des Handbuchs „AnwaltFormulare Arbeitsrecht” und Madlen Lübker, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwerpunkt: Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu sozialen Angelegenheiten



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