03.03.-07.03.2025 | ver.di-Bildungszentrum Mosbach
Vorsitzende und Stellvertreter*innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher*innen” – nicht nur aus rechtlicher Sicht
AS38-2503031 Verfügbar
Vorsitzende und Stellvertreter*innen der gesetzlichen Interessenvertretung sind die gewählten „Sprecher*innen” des Gremiums. Ihnen kommt innerhalb der Interessenvertretung und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Planung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von Vorsitzenden der gesetzlichen Interessenvertretung sowie ihrer Stellvertreter*innen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Was dürfen und was müssen Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen tun, was nicht?
- Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter*innen „allein” machen, was nicht?
- Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter*innen
- Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Vorsitzenden zum Gremium
- Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
- Kommunikation im Gremium