26.08.-29.08.2025 | ver.di Bildungszentrum Gladenbach

Die Rolle des Betriebsrats bei der STRABAG

AS60-2508261     Verfügbar


Betriebsräte vertreten die Interessen der Beschäftigten. Die Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im Betrieb. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll zusammen und kooperieren mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Doch was bedeutet das konkret für die Arbeit des Betriebsrats, was sagt der Gesetzgeber zu den Möglichkeiten der Zusammenarbeit von betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung?

Welche Aufgaben haben Gewerkschaften im Betrieb, was dürfen gewerkschaftlich organisierte Betriebsratsmitglieder? Wann und unter welchen Bedingungen werden Regelungen in einen Tarifvertrag, wann in eine Betriebsvereinbarung aufgenommen? Wie kann ein inhaltlicher Abstimmungsprozess zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft im Interesse und zum Schutz der Beschäftigten aussehen?

Diese und weitere Fragen wollen wir einerseits aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht beantworten und andererseits gemeinsam mögliche Strategien für eine effektive Interessenvertretung bei der STRABAG zum Wohle der Beschäftigten diskutieren und erarbeiten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Funktion des Betriebsrates bei der STRABAG als Teil des verfassungsrechtlich geschützten demokratischen Prinzips im Betrieb
  • Aufgaben und die Rolle des Betriebsrats und die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit der Mitglieder einer Gewerkschaft
  • Betriebsratsmitglieder als aktive Gewerkschaftsmitglieder, Betätigungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts, zwei Linien der kollektiven Interessenvertretung (Rechtsgrundlagen und aktuelle Rechtsprechung)
  • Überblick und Einführung: Tarifrecht und Grundlagen der Tarifverhandlungen bei STRABAG, gesetzliche Rolle des Betriebsrates
  • Überblick: Bestehende Tarifverträge bei STRABAG, Grundzüge der betrieblichen Umsetzung
  • Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten am Beispiel der betrieblichen Arbeitszeitpolitik
  • Instrumente der Projekt- und Kampagnenarbeit (u.a. Mobilisierung, Beteiligung an der Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung) u.a. zur Durchsetzung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Arbeitszeitregelungen
  • Bildungsplanung: Freistellungsansprüche aus BetrVG und Tarifverträgen für Grundlagenseminare für die (gewerkschaftsaktive) Betriebsratsarbeit (Unterscheidung und aktuelle Rechtsprechung)