24.02.-28.02.2025 | ver.di-Bildungszentrum Mosbach
Personalmindeststandards (PPP-RL) und Finanzierung psychiatrischer Krankenhäuser
Auswirkung der Neuregelungen auf die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
AS63-2502241 Verfügbar
Seit 2020 gelten neue Personalmindeststandards (PPP-Richtlinie) für die stationäre Psychiatrie. Infolgedessen wird die Umsetzung im Rahmen der Budgetverhandlungen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus vor Ort ausgehandelt. Seither ändern sich die Arbeitsbedingungen fundamental. Aufgabe der Interessenvertretung ist u.a. die Überwachung der Einhaltung der PPP-RL.
Im Seminar stellen wir die Regelungen vor und ordnen sie arbeitsrechtlich ein. Da die Richtlinie sich im ständigen Wandel befindet, erörtern wir die bisherigen Veränderungen und Auswirkungen.
Welche weiteren Entwicklungen stehen bevor? Gemeinsam entwickeln wir Szenarien zu Handlungsmöglichkeiten. Wir zeigen die Kriterien zur Budgetfindung in ihrer Bedeutung für ausreichend Personal und schauen auf den Regelungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen der Häuser, die aufsuchende Pflege anbieten oder sich in diese „flüchten”.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Überblick über die Richtlinie und die zu erwartenden Auswirkungen
- Berechnung der Personalmindeststandards für alle benannten Berufsgruppen
- Nachweispflicht der Umsetzung, Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Allgemeine Handlungsmöglichkeiten für mehr Personal
- Mitbestimmungsstrategien bezüglich der Umsetzung und einer Personalaufstockung auf 100 Prozent der Richtlinie
- Bedeutung der Tarifbindung und Möglichkeiten der Tarifierung
- Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Umsetzung der Richtlinie