05.03.-07.03.2025 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode

Tarifliche Eingruppierung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Grundlagen des Eingruppierungsrechts im öffentlichen Dienst

AS63-2503051     Verfügbar


Personal- und Betriebsräte bestimmen bei der Eingruppierung der Beschäftigten in die tariflichen Entgeltgruppen mit und können damit eine zentrale Stellschraube für faire Bezahlung beeinflussen. Doch das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst erscheint vielen wie ein Buch mit sieben Siegeln.

Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen des Eingruppierungsrechts im Tarifvertrag der Länder (TV-L) bzw. im Tarifvertrag öffentlicher Dienst Bund, den Aufbau und die Systematik der Entgeltordnung, die Bedeutung der sogenannten Tarifautomatik sowie die Stufenverläufe in den einschlägigen Entgelttabellen. Die Teilnehmenden lernen den Umgang mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen, setzen sich mit speziellen Eingruppierungsfragen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auseinander und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte werden ausführlich dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung, Entgeltbestandteile
  • Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD/TV-L und der entsprechenden Entgeltordnungen
  • Beteiligte bei der Eingruppierung in der Dienststelle bzw. im Betrieb
  • Systematik der Eingruppierung nach §§ 12, 13 TVöD/TV-L sowie der Entgeltordnung
  • Besonderheiten der Eingruppierung für die Beschäftigten an Hochschulen und Universitäten (u.a. Beschäftigte in Hochschulsekretariaten)
  • Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
  • Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung