07.04.-11.04.2025 | ver.di-Bildungszentrum Gladenbach

TVöD-Aufbau: Grundlagen Eingruppierung in Krankenhäusern nach dem TVöD-K-VKA

AS63-2504072     Verfügbar


Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 geregelt. Diese Regelungen gelten auch für den Besonderen Teil „Krankenhäuser” des TVöD. In der Entgeltordnung des TVöD-VKA gibt es darüber hinaus Besonderheiten für die Eingruppierung der Beschäftigten in Krankenhäusern.

Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine große Verantwortung zu, da sie bei Einstellungen sowie Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die tarifliche Richtigkeit der jeweiligen Eingruppierung überprüfen müssen.

Im Seminar werden zunächst die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Anschließend werden Aufbau und Systematik der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und der Entgeltbestandteile
  • Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD sowie die Eingruppierungsvorschriften
  • Beteiligte bei der Eingruppierung
  • Systematik der Eingruppierung nach TVöD
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung
  • Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung
  • Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung



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 15.09.-19.09.2025ver.di Bildungs- und Tagungszentrum WalsrodeZum Termin