14.07.-16.07.2025 | ver.di Bildungszentrum Mosbach

TV UK-Entgelt: Eingruppierungsrecht – Universitätskliniken Baden-Württemberg
Praxis der Eingruppierung

AS63-2507142     Verfügbar


Die Eingruppierung der Beschäftigten der Universitätskliniken Baden-Württemberg richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 2, 3 des Entgelttarifvertrages (TV UK-Entgelt) und der Anlage D (Entgeltordnung) zum TV UK-Entgelt. Im Rahmen der Mitbestimmung bei der Einstellung und Eingruppierung von Beschäftigten gehört es zu den Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung, die Eingruppierung auf ihre tarifliche Richtigkeit zu überprüfen. Dieses Seminar vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, um die vom Arbeitgeber ermittelte Entgeltgruppe nachvollziehen bzw. eine korrekte Eingruppierung vornehmen zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Darstellung der Regelungen im Überblick
  • Erläuterung von Inhalt und Begriffen aus den §§ 2, 3 TV UK-Entgelt (Eingruppierung)
  • Systematisches Vorgehen bei Eingruppierungen
  • Eingruppierungsbeispiele und Übungen
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung