10.11.-12.11.2025 | ver.di Bildungszentrum Saalfeld

Gewaltschutz für Beschäftigte in Behindertenhilfen, Teilhabe- und Inklusionsdiensten mitbestimmen
Rechtliche Grundlagen zur Beteiligung an und Durchsetzung von umfassenden Maßnahmen gegen Gewalt

AS63-2511103     Verfügbar


Alle Beschäftigten haben den Anspruch auf einen gewaltfreien Arbeitsplatz und Schutz vor Gefährdung. Gerade bei der Arbeit mit Menschen kommt es dennoch immer wieder zu verbalen und körperlichen Übergriffen. Mangel an Personal und zunehmende Arbeitsverdichtung verschärfen das Problem. Die betriebliche Interessenvertretung kann gegen Gewalt und Aggressionen auf unterschiedlichen Ebenen aktiv werden, von der Prävention bis hin zum Umgang mit Notfällen und Nachsorge.

Im Seminar zeigen wir die rechtlichen Grundlagen, wie die Interessenvertretung im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und über Arbeitszeitgestaltung Einfluss nehmen kann. Wir erarbeiten Lösungsansätze, um das Thema Gewaltschutz aus der Tabuzone zu holen und Strategien zum Schutz der Beschäftigten zu entwickeln. Zudem verbinden wir die möglichen betrieblichen Strategien gegen Gewalt und Aggression mit den rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Gefährdungssituationen identifizieren und einordnen
  • Rechtliche Grundlagen der Interessenvertretung zur Gewaltprävention
  • Schutzkonzepte, akute Maßnahmen bei Gewalt und Nachsorge
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
  • Eckpunkte Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Wir bitten darum, die jeweils gültige Gesetzeskommentierung (BetrVG, PersVG) und ggf. Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und/oder Verfahrensanweisungen mitzubringen.