06.10.-08.10.2025 | ver.di Bildungszentrum Gladenbach
TÜV, DEKRA, TIC-Branche spezial: Gewaltprävention am Arbeitsplatz
Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
F13-2510061 Verfügbar
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Sie sind verpflichtet, Übergriffe und Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern, geeignete Maßnahmen zur Gewaltprävention bzw. Notfallorganisation zu treffen und auf die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten hinzuwirken. Das gilt auch für TÜV und DEKRA. Der Arbeitgeber hat besondere Maßnahmen zur Gewaltprävention zum Schutz der Beschäftigten zu entwickeln, die u.a. als Sachverständige, Fahrprüfer*innen, in der Prüfung, Inspektion und Zertifizierung tätig sind. Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben dabei Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte (z.B. im Rahmen der Arbeitsplatzgestaltung oder bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten).
Ziel des Seminars ist es u.a., Erscheinungsformen und Ursachen von Aggression und Gewalt, z.B. in Prüfungssituationen, aufzuzeigen und mögliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie Modelle zur Gewaltprävention und Gewaltreduktion vorzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen und die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten und zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden dargestellt. Weitere Inhalte des Seminars sind die Darstellung der konkreten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und das Aufzeigen von Strategien und Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ursachen und Folgen von Gewalt und Aggression an Arbeitsplätzen beim TÜV und der DEKRA
- Fürsorgepflichten des Arbeitgebers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Beschäftigten
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit dem Ziel von Maßnahmen zur Vermeidung gewalttätiger Übergriffe etc.
- Berufsgenossenschaftliche Aspkete (z.B. im Fall dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung von Beschäftigten aufgrund von Gewalt)
- Mögliche betriebliche präventive Schutz- und Deeskalationsmaßnahmen (z.B. Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten, Arbeitsplatzgestaltung sowie mehr Personal)
- Vorstellung von Modellen zur Gewaltprävention (z.B. Aachener Modell)
- Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung, Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Gewaltprävention