10.11.-12.11.2025 | Gewerkschaftshaus Braunschweig

Grundlagen des Tarifvertragsrechts Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen

23255012     Verfügbar


Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt, haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Äffnungsklauseln lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz klar, wie weit die Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag sein kann. Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung notwendig, folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvorbehalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend ist oder wann eine Äffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind zulässig? Themenschwerpunkte Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Äffnungsklausel, Tarifvorbehalt, Regelungssperre und Tarifvorrang Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der Betriebs-/Dienstvereinbarung Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen Betriebs-/Dienstvereinbarungen Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag - Betriebs-/Dienstvereinbarung Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber tarifwidrigen Angelegenheiten