09.12.-13.12.2024 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode

TVöD/ TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und Bewertung

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Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmt ihr bei der Einstellung und Eingruppierung mit; ihr müsst Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung könnt ihr im Seminar üben Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Eure Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt euch vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars Eingruppierungsrecht 1 auf. Themenschwerpunkte Stellenbeschreibung und Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) Stellenbeschreibung als Grundlage der Eingruppierung Inhalte einer Stellenbeschreibung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung