09.12.-13.12.2024 | ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation

NPersVG Grundlagen 4: Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen Angelegenheiten

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Der vorherige Besuch des NPersVG 1 wird empfohlen. Mit dem Online-Zugangsgesetz und dem NDIG sind die Behörden und Dienststellen verpflichtet, alle öffentlichen Daseinsvorsorge-Dienstleistungen in digitaler Form anzubieten. Diese Umstellung auf die sog. „E-Akte” geht mit zahlreichen mitbestimmungspflichtigen organisatorischen Maßnahmen einher, welche oft mit dem Verlust von Arbeitsplätzen oder dem Sinken des Wertes von Stellen einhergehen. Nicht selten gehen damit auch andere organisatorische Veränderungen einher. Dienststellen wollen Raumnot kompensieren, Energiekosten sparen, gliedern aus, schließen interkommunale Partnerschaften oder nehmen andere Veränderungen in der Organisation der Dienststelle vor. Diese führen dann häufig auch zu neuen Arbeitsmethoden wie die Einführung von Telearbeit, Homeoffice oder mobilem Arbeiten. Der Personalrat hat in all diesen Situationen Beteiligungsrechte gem. §§ 67 und 75 NPersVG und ist erster Ansprechpartner bezüglich möglicher wirtschaftlicher, arbeitsrechtlicher und organisatorischer Konsequenzen und hat die Aufgabe über die Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Belastungen der Beschäftigten zu reduzieren. Rechtliche Instrumente wie ein Sozialplan, der nach dem NPersVG viel häufiger greifen kann als in anderen Interessenvertretungsgesetzen, in Abgrenzung zu Rationalisierungsschutztarifverträgen werden dargestellt und ihre Entstehung und Durchsetzung erläutert. Themenschwerpunkte Beteiligungsrechte des Personalrates bei der Einführung oder Erweiterung des Umfangs der Nutzung der E- Akte oder anderen Digitalisierungsmaßnahmen Umfang der Informationsrechte des Personalrats bei Digitalisierungsmaßnahmen Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung gem. § 4 TVöD, TV-L § 613a BGB und interkommunale Zusammenarbeit Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten mit der Konsequenz von Desk- Sharing Schweigepflichten des Personalrates und Verpflichtung zur Äffentlichkeitsarbeit gem. § 9 NPersVG bei offenkundigen organisatorischen Maßnahmen Ermittlung von Gesundheitsgefahren im Kontext von Digitalisierungsmaßnahmen Dienstvereinbarungen zur Regelung der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen Grundlagen der Erstellung von Sozialplänen zur Abmilderung von Härten Verfahren der Benehmensherstellung und der Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten Dieses Seminar ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 1 NPersVG für alle Mitglieder in Personalratsgremien, in deren Dienststellen von den gesetzlichen Umstrukturierungsvorhaben betroffen sind.