24.02.-28.02.2025 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode

SBV plus: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen von Menschen mit Behinderung

33251007     Verfügbar


Teilnahmevoraussetzungen: Besuch des SBV-Grundseminars Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten zum Schutz und zum Nachteilsausgleich besondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Darüber hinaus hat die Schwerbehindertenvertretung gemäß des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) ein Anhörungsrecht bei allen Kündigungen von Beschäftigten mit Behinderung. Im Seminar werden die Grundzüge des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung und die Präventionspflichten zum Erhalt der Beschäftigungsverhältnisse dargestellt. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen kündigen darf. In welcher Form muss die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat die Schwerbehindertenvertretung, was ist alles zu beachten, und wie können die betroffenen Beschäftigten vor einer Kündigung geschützt werden? Themenschwerpunkte Grundlagen und Rechtsquellen des?Kündigungsschutzrechts Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Präventionspflichten des Arbeitgebers Voraussetzung für die Anhörungspflicht des Arbeitgebers?