17.03.-21.03.2025 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode

Arbeitsrecht 1: Einführung in das Arbeitsrecht

33251017     Verfügbar


Eine der vielen wichtigen Aufgaben der Interessenvertretungen ist die Überwachung und Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Rechte zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse der Arbeitsgesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessensvertretung erforderlich. Wir bieten euch dazu eine dreiteilige Seminarreihe an, die das notwendige Basiswissen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt. In unserem ersten Seminar wird euch die Struktur des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden Grundbegriffe erklärt. Im Anschluss besprechen wir rechtliche Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses ergeben können. Themenschwerpunkte Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht, Önderung der Vertragsbedingungen Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren Fragerecht und Diskriminierungsverbote bei Einstellungen