15.09.-17.09.2025 | ver.di Bildungszentrum Undeloh

Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen Digitalisierung mitgestalten

33251092     Verfügbar


Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel geschehen: Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich sprunghaft weiterentwickelt. Insbesondere dann, wenn alte Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können. Themenschwerpunkte Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen Umfang und Reichweite der Mitbestimmung Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelung