07.01.-08.01.2025 | ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation

Die inkludierte Gefährdungsbeurteilung

33252001     Verfügbar


Arbeitgeber sind gem. Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten vor Gefahren geschützt werden. Die hohen gesetzlichen Anforderungen zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung sind jedoch vielen Arbeitgebern nicht bekannt. Dadurch werden die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Beschäftigte falsch oder unzureichend eingerichtet. Mit Hilfe einer inkludierten Gefährdungsbeurteilung („Kölner Modell”) ist es möglich zu überprüfen, ob geplante oder vorhandene Arbeitsstätten und Betriebsmittel einen sicheren Arbeitsablauf für Menschen mit Behinderung gewährleisten. Themenschwerpunkte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Möglichkeiten und Grenzen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen schwerbehinderter Menschen Risiken und Gefahren bei Einschränkungen Kölner Modell