10.11.-14.11.2025 | ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation

TVöD-Grundlagen: Eingruppierungsrecht Gesundheitswesen und soziale Dienste

33252075     Verfügbar


Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, deren Arbeitgeber Mitglied im Verband Kommunaler Arbeitgeber sind. Eine Reihe von tariflichen Äffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags sowie der Eingruppierung bzw. der entsprechenden Systematik voraus. Das Seminar bietet neben einem Überblick über die generelle Eingruppierung, die Funktionalitäten der spezifischen Bereiche Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst bzw. Betreuungseinrichtungen. Themenschwerpunkte: Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen TVöD- SuE, Pflege, soziale Dienste §?12?TVöD:?Begriffe?aus?dem?tarifvertraglichen?Eingruppierungsrecht Bedeutung?von?Protokoll-?und?Niederschriftserklärungen? Beteiligungsrechte der Interessenvertretung