22.06.-26.06.2026 | ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode

Strategische Personalplanung: Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats

33261033     Verfügbar


Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfassende Informations- und Beratungsrechte. Auf der Grundlage der Personalplanung werden u.a. die Anforderungen an die Personalbedarfsplanung, die internen Stellenausschreibungen oder der Erlass von Auswahlrichtlinien abgeleitet. Die Personalplanung steht auch in engem Zusammenhang mit dem Umfang und den Erfordernissen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und letztlich der personellen Einzelmaßnahmen, z.B. bei Neueinstellungen.

Negative Folgen mangelnder Personalplanung für die Beschäftigten können z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige Mehrarbeit und unzureichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse sein. Psychische und physische Belastungen nehmen ebenso zu wie längere Arbeitsunfähigkeiten bis hin zur Erwerbsminderung.

Um die Rechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Personalplanung wahrnehmen zu können, ist ein fundiertes Grundwissen erforderlich. Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung. Dargestellt werden die Bestandteile, die grundlegenden Instrumente und Verfahren der Personalplanung, die Vorschlagsrechte des Betriebsrats sowie weitere Einflussmöglichkeiten, z.B. über die Mitbestimmungsrechte, mit dem Ziel einer nachhaltigen strategischen Personalplanung.


Teilnahmevoraussetzungen: Besuch des BR-Grundseminars


Themenschwerpunkte

  • Überblick: Rechtsgrundlagen
  • Instrumente der Unternehmensplanung
  • Grundlagen, Bestandteile, Instrumente einer (strategischen) Personalplanung
  • Auswirkungen der aktiven Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten
  • Ziele und Strategien des Betriebsrats in Bezug auf die Personalplanung, Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten