20.01.2026 | DGB-Haus Bremen
Wahlvorstandsschulung Frauenbeauftragte in bremischen Mehrheitsgesellschaften
63260070 Verfügbar
Die Wahl von Frauenbeauftragten in bremischen Mehrheitsgesellschaften erfolgt auf Grundlage der „Regelungen des Senats zur Gleichstellung von Frau und Mann” und orientiert sich dabei an den Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die weiblichen Beschäftigten wählen ihre Frauenbeauftragte in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Die Wahl wird durch einen Wahlvorstand organisiert, dessen sorgfältige Arbeit entscheidend für eine rechtssichere und transparente Durchführung ist.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen und praktischen Grundlagen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Ziel ist es, den Wahlvorstand in die Lage zu versetzen, die Wahl strukturiert, fehlerfrei und demokratisch durchzuführen. Neben rechtlichen Aspekten werden auch praktische Hilfsmittel wie Checklisten und Materialien vorgestellt.
Themenschwerpunkte
- Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
- Erstellung und Prüfung der Wählerliste
- Erlass und Inhalt des Wahlausschreibens
- Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen
- Durchführung des Wahlgangs und Stimmabgabe
- Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Wahlschutz, Störungen und Anfechtung