02.12.-06.12.2024 | Seminar Nord 440/24
Betriebsverfassung: Betriebliche Veränderungsprozesse (BR 4)
Nord 440/24 Verfügbar
„Beständig ist allein der Wandel“
Heutzutage gibt es kaum einen Betrieb, in dem keine Umstrukturierungen stattfinden. Auslagerungen, Teilschließungen oder sogar komplette Betriebsschließungen sind keine Seltenheit mehr und bedrohen viele Arbeitsplätze. Im betrieblichen Alltag haben größere und kleinere Veränderungen Auswirkungen auf die Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber in ihren Auswirkungen häufig tiefgreifend.
In diesem Seminar geht es darum, wie der Betriebsrat seine Stärken nutzen kann, um solche Veränderungsprozesse positiv zu beeinflussen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Wir zeigen dir anhand konkreter Fallbeispiele, welche Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat, aber auch wo seine Grenzen liegen. Bei betrieblichen Veränderungsprozessen sind nicht nur die rechtlichen Bestimmungen von Bedeutung, sondern auch die Entwicklung der richtigen Strategie, um grundsätzliche Forderungen erfolgreich im Sinne der Beschäftigten durchzusetzen.
Themenschwerpunkte
- Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
- Informationsrechte des Betriebsrates, Informationspflichten des Arbeitgebers
- Betriebsübergang nach § 613a BGB und Umwandlungsgesetz
- Betriebsänderung nach § 111 ff. BetrVG
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Betriebsübergang, Interessensausgleich und Sozialplan
- Beschäftigungssicherung nach § 92a BetrVG
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen nach §§ 96 – 98 BetrVG
- Die wirtschaftliche Mitbestimmung nach dem BetrVG im Überblick
- Aktuelle Rechtsprechung
Voraussetzung: Vorheriger Besuch der BR 1 – 3 Seminare.
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten ein ausführliches Seminarskript.
Mitbringen: Bitte den Basiskommentar zum BetrVG, die dtv-Arbeitsgesetze und die Literatur der BR 1 – 3 Seminare mitbringen.