30.04.2025 | Seminar Nord 219/25
Geschäftsführung für neu gegründete BR-Gremien
Nord 219/25 Verfügbar
In eurem Betrieb wurde erstmalig ein Betriebsrat gewählt? Wir gratulieren euch herzlich zur Wahl in den Betriebsrat! Jetzt kann die Arbeit ja losgehen. Oder? Aber wie geht denn das alles überhaupt?
Was dürft ihr tun? Was müsst ihr tun? Was gilt es zu beachten?
In der ersten Sitzung nach der Wahl wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte die oder den Vorsitzende/n und die Stellvertretung. Diese vertreten den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Aber was gehört alles zur Geschäftsführung des Betriebsrates? Welche Formen und Fristen gilt es einzuhalten? Was ist ein Betriebsausschuss und wann muss dieser gebildet werden?
Die Geschäftsführung gehört zum Handwerkszeug eines jeden Betriebsrates.
Diese Schulung vermittelt einen ersten Überblick über die rechtliche Stellung des Betriebsrates und gibt eine erste Hilfestellung in dem wichtigen Bereich der Geschäftsführung. So können versehentliche Fehler vermieden werden, welche leicht entstehen, bevor die erforderlichen Grundlagenschulungen besucht werden.
Themenschwerpunkte
- Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung
- Bildung eines Betriebsausschusses
- Beschlussfassung
- Einberufen und Durchführung von Sitzungen
- Die Geschäftsordnung des Betriebsrats