24.03.-28.03.2025 | Seminar Nord 460/25
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) – Online
Nord 460/25 Verfügbar (Online)
„Agieren statt reagieren!“
In Kooperation mit ver.di b+b
Kein anderer Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat so viele umfassende Möglichkeiten seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen, wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Hier zeigt sich die wahre Stärke des Betriebsrates: Bei wichtigen betrieblichen Fragen wie Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, betrieblicher Lohngestaltung und technischen Einrichtungen kann er initiativ werden und sogar Betriebsvereinbarungen durchsetzen.
In diesem Seminar beleuchten wir ausführlich die Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten und zeigen dir, wie du diese praktisch im Betrieb umsetzen kannst. Unsere erfahrenen und praxiserprobten Fachreferent*innen vermitteln dir anhand von Praxisfällen das notwendige Fachwissen. Nutze diese Chance für eine starke und durchsetzungsfähige Mitbestimmung im Betrieb!
Themenschwerpunkte
- Stellung der Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- Grenzen der Mitbestimmung
- Initiativrechte des Betriebsrates
- Zusammenarbeit mit der Belegschaft
- Einsatz von Sachverständigen
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Einigungsstelle
Voraussetzung: Vorheriger Besuch des BR 1.
Literatur: Alle Teilnehmenden erhalten ein ausführliches Seminarskript.
Mitbringen: Bitte den Basiskommentar zum BetrVG, die dtv-Arbeitsgesetze und die Literatur der BR 1- und BR 2-Seminare mitbringen.