18.02.-20.02.2025 | Seminar Nord 146/25

EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz

Nord 146/25     Verfügbar


Der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Die KI-Verordnung wird alle Arbeitsbereiche betreffen und nach der Verabschiedung unmittelbar und zwingend gelten. In unserem Seminar erklären unsere Expert*innen, welche Aufgaben und Herausforderungen auf die Betriebsräte, Personalräte, MAVen und SBVen zukommen.

Die EU will mit ihrer KI-Verordnung erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz schaffen. Die Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.

Künstliche Intelligenz, die imstande ist, Menschen zu unterdrücken, soll ganz verbannt werden. Der Schwerpunkt dieses Seminars befasst sich mit dem Erkennen von KI und den Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen in den Betrieben.

Themenschwerpunkte

  • Beispiele von KI-Anwendungen
  • Eigenarten von KI-Systemen
  • Unterschiede zwischen KI und IT
  • Rechtsrang der Verordnung – unmittelbar und zwingend
  • Absichten der KI-Verordnung
  • Struktur der KI-Verordnung
  • Risikoklassifizierung
  • Datenschutz
  • Diskriminierungsschutz
  • Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Interessenvertretung
  • Mitbestimmungsrechte bei dem Einsatz von KI



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 24.06.-26.06.2025Zum Termin