14.07.-16.07.2025 | Seminar Nord 293/25
Mitbestimmung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, IT-Systemen und Softwareanwendungen
Nord 293/25 Verfügbar
Viele Betriebs- und Personalräte haben das Thema „IT-Systeme“ bereits frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Aber seitdem hat sich viel verändert. Die Technik hat sich insbesondere seit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) nochmal rasant weiterentwickelt. In immer kürzerer Zeit werden neue technische Möglichkeiten für die Arbeitswelt entwickelt.
Und immer dann, wenn ‚alte‘ Technik oder ein System durch ein neues (internes/externes) IT-System ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen der bestehenden Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Aber keine Sorge, wir sind hier, um Dir zu helfen! Unser Fachreferent mit seiner umfassenden Erfahrung steht dir zur Seite.
Themenschwerpunkte
- Der Einfluss von neuen IT- Systemen und Softwareanwendungen auf die Arbeitswelt heute
- Einführung neuer Systeme
- Erster Schritt: Informationsbeschaffung
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen, insb. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (vom Bürokommunikationssystem über die Nutzung mobiler Endgeräte, WhatsApp-Beschäftigtengruppen und Internet der Dinge)
- Hinzuziehen von Sachverstand
- Einigungsstelle
- Datenschutz
- Arbeitnehmer*innendatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Problem des Internationalen Datentransfers, insb. in die USA
- Konsequenzen für Beschäftigte
- Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Geräte
- Betriebs-/ Dienstvereinbarungen erarbeiten und durchsetzen
- Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B. zum Datenschutz, zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten oder zur Nutzung digitaler Endgeräte