30.06.-03.07.2025 | Seminar Nord 277/25

Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung – Grundlagen

Nord 277/25     Verfügbar


Es gibt zahlreiche Verknüpfungspunkte sozialrechtlicher Vorschriften zum Arbeitsrecht und den Arbeitsverhältnissen der Beschäftigten. Nach Rechtsprechung des BAG gehört es z.B. zu den Aufgaben eines Betriebsrates, Belegschaftsangehörige zu beraten, wenn bei einem Aufhebungsvertrag oder bei einer Kündigung die Gefahr einer Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Zudem ist der Betriebsrat häufig eine Anlaufstelle, wenn es um die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geht. Fundierte Kenntnisse im Sozialrecht sind für die kompetente Beratung von Beschäftigten daher unerlässlich. Im Seminar lernt ihr die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen, die die Interessenvertretung in ihrer täglichen Arbeit unbedingt kennen muss.

Themenschwerpunkte

  • Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
  • Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
  • Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z.B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
  • Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
  • Transfermaßnahmen
  • Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Aktuelle Rechtsprechung