07.07.-09.07.2025 | Seminar Nord 289/25

TV-V Eingruppierung

Nord 289/25     Verfügbar


Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Der Betriebs- bzw. Personalrat bestimmt bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihm obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der Anlage 1, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Teilnehmende gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um, Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht werden vorgestellt und erläutert. Betriebs- und Personalräte lernen spezielle Eingruppierungsfragen zu verstehen und die Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus gibt diese Schulung einen Überblick über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-V.

Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung.

Themenschwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-V
  • Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung:
  • § 5 TV-V Anlage 1
  • Akteur*innen der Eingruppierung
  • Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
  • Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
  • Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung